Aufgabenbereiche von Diätologen
Diätologen sind gesetzlich befugt, sowohl Gesunde als auch Kranke, ernährungstherapeutisch zu betreuen und sind eigenverantwortlich für das Ernährungsmanagement in allen medizinischen Bereichen zuständig.
Ernährungswissenschaftliche und -medizinische Erkenntnisse werden in die Praxis übersetzt.
Ernährungsmedizinische Beratungen und Ernährungstherapie beim Kranken erfolgen erst nach ärztlichen Anordnungen. Diätologen sind tätig in der Rehabilitation, der Gesundheitsförderung und in der Prävention (Vorbeugung von Krankheiten).
Verantwortungsbereich
Im Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, BGBl. Nr. 460/1992 (MTD-Gesetz), ist folgendes Berufsbild verankert:
„§ 2. (4) Der Diätdienst und ernährungsmedizinische Beratungsdienst umfasst die eigenverantwortliche Auswahl, Zusammenstellung und Berechnung sowie die Anleitung und Überwachung der Zubereitung besonderer Kostformen zur Ernährung Kranker oder krankheitsverdächtiger Personen nach ärztlicher Anordnung einschließlich der Beratung der Kranken oder ihrer Angehörigen über die praktische Durchführung ärztlicher Diätverordnung innerhalb und außerhalb einer Krankenanstalt; ohne ärztliche Anordnung die Auswahl, Zusammenstellung und Berechnung der Kost für gesunde Personen und Personengruppen oder Personen und Personengruppen unter besonderer Belastung (z. B. Schwanger-
schaft, Sport) einschließlich der Beratung dieser Personenkreise über Ernährung.“
Was ist der Unterschied zwischen Ernährungsberatung und Ernährungstherapie/Ernährungsmedizinischer Beratung?
Bei einer Ernährungsberatung erhält man folgende Informationen:
Ernährungstherapie:
Ernährungsmedizinische Beratung erfolgt ebenfalls bei bestehender Erkrankung des Patienten.